Manu sucht eine liebevolle Familie

07.05.24
12.03.24
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RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß
Wurftag:
01.01.17 (7 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien. Dürfen wir euch die zuckersüße und wunderschöne Manu vorstellen? Manu ist eine freundliche, wunderschöne, liebe und aufgeschlossene Hündin, die aktuell im öffentlichen Shelter von Bistrita daraf wartet, bald in ihre eigene Familie ausreisen zu dürfen. Wer Manu bekommt, bekommt einen 6er im Lotto 🙂 Denn Manu ist eine absolute Traumhündin!

Die Maus wurde in einer verlassenen Gegend mit einem großen Abszess an ihrer rechten Schulter aufgefunden. Natürlich konnten wir sie nicht einfach so ihrem Schicksal überlassen und haben sie in unsere Obhut genommen, um den Abszess zu behandeln. Dieser wurde bereits entfernt und alles ist super verheilt. Manu ist jetzt bereit für ihr neues Leben und wartet auf deine Anfrage.

Manu hat eine Schulterhöhe von 50 cm und ihr Alter wird auf ca. 7 Jahre geschätzt. Mit anderen Hunden kommt sie gut klar. Katzen ignoriert sie. Sie würde es also bestimmt nicht stören, wenn es in ihrem neuen Zuhause auch andere Vierbeiner gibt, von denen sie sich vielleicht abgucken kann, wie das Leben in einem Haushalt denn so funktioniert. Manu hat vermutlich ihr bisheriges Leben auf der Straße verbracht und muss das Hunde-ABC erst noch lernen. Mit ihrer freundlichen Art wird sie daran aber sicher viel Freude haben und sich über jegliche Aufmerksamkeit und Streicheleinheit ihrer neuen Menschen freuen. Sie ist eher eine ruhige Hündin, sehr besonnen und immer freundlich und gut gelaunt. Sie hat ein süßes Grinsen auf den Lefzen und freut sich wenn man sie anspricht. Kommt man auf sie zu, legt sie sich sofort auf den Rücken und zeigt ihr Bäuchlein.

Manu sucht liebevolle Menschen, die gerne kuscheln und gemeinsame Spaziergänge machen möchten. Auch der Besuch einer Hundeschule würde ihr sicher auch viel Spaß bringen.

Manu reist kastriert, entwurmt, entfloht, gechipt und mit ihrem EU-Heimtierausweis im Köfferchen in ihr neues zu Hause. Sie wird noch positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

https://youtu.be/8qDf6nnF_cs

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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